Hausordnung
für das Mehrfamilienhaus Hinterm Graben 16-18 und Kühlhusstrasse 1, 35708 Haiger
Präambel
Diese Hausordnung dient dem geordneten Zusammenleben aller Hausbewohner, sowohl gewerblicher als auch privater Mieter. Ziel ist ein rücksichtsvolles, sicheres und hygienisches Wohn- und Arbeitsumfeld für alle.
1. Allgemeines Verhalten im Haus
- Jeder Mieter, Besucher und Nutzer des Hauses hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört, gefährdet oder beeinträchtigt werden.
- Gegenseitige Rücksichtnahme ist Grundlage des Zusammenlebens. Insbesondere zwischen gewerblichen und privaten Parteien ist ein respektvoller Umgang notwendig.
2. Ruhezeiten
- Die allgemeinen Ruhezeiten sind:
- werktags: 13:00–14:00 Uhr und 22:00–7:00 Uhr
- sonntags/feiertags: ganztägig
- In dieser Zeit ist jeglicher vermeidbarer Lärm zu unterlassen (z. B. lautes Musikhören, Staubsaugen, handwerkliche Tätigkeiten).
- Gewerbliche Tätigkeiten müssen sich an die gesetzlich zulässigen Betriebszeiten und Lärmschutzregelungen halten.
3. Treppenhaus und Gemeinschaftsflächen
- Das Treppenhaus, die Flure, Aufzüge und sonstige Gemeinschaftsflächen sind sauber zu halten.
- das Putzen des Treppenhaus wird duch eine Reinigungsfirma übernommen, die Kosten werden umgelegt.
- Das Abstellen von Gegenständen wie Schuhen, Kinderwagen, Fahrrädern oder Waren im Treppenhaus ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde ausdrücklich erlaubt.
- Gewerbliche Lieferungen sind so zu organisieren, dass sie den Hausfrieden nicht stören und keine Verkehrswege blockieren.
4. Reinigung
- Die Reinigung der gemeinsam genutzten Flächen erfolgt entweder durch einen Dienstleister.
- Gewerbliche Mieter haben darauf zu achten, dass ihre Kunden oder Zulieferer keine Verschmutzungen hinterlassen.
5. Haustiere
- Das Halten von Haustieren in den Wohnungen ist nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters gestattet.
- Haustiere dürfen keine Störungen verursachen (z. B. durch Lärm oder Verschmutzungen).
- In Gewerbeflächen sind Tiere nur erlaubt, sofern es dem jeweiligen Geschäftsbetrieb dient und keine Belästigung Dritter erfolgt (z. B. bei Tierarztpraxen).
6. Abfallentsorgung
- Müll ist ordnungsgemäß und getrennt in die vorgesehenen Tonnen zu entsorgen.
- Sperrmüll darf nicht im Hof oder Keller abgestellt werden.
- Gewerblicher Abfall ist durch den jeweiligen Betrieb auf eigene Kosten und gesetzeskonform zu entsorgen.
7. Sicherheit
- Haus- und Kellertüren sind stets geschlossen zu halten.
- Offenes Feuer, Grillen oder Rauchen in den gemeinschaftlich genutzten Bereichen (z. B. Keller, Flure) ist verboten.
- Brandschutzeinrichtungen dürfen nicht blockiert oder verändert werden.
8. Nutzung von Balkon, Terrasse und Fensterbänken
- Balkone und Fensterbänke dürfen nicht als Lagerfläche benutzt werden.
- Beim Gießen von Pflanzen ist darauf zu achten, dass darunterliegende Fenster und Balkone nicht beeinträchtigt werden.
- Das Grillen ist nur auf Balkonen/Terrassen erlaubt, wenn es keine Geruchs- oder Rauchbelästigung verursacht.
9. Kfz-Verkehr und Parken
- Parkflächen dürfen nur innerhalb der gekennzeichneten Bereiche genutzt werden.
- Das Abstellen von Fahrzeugen in Feuerwehrzufahrten, vor Einfahrten oder auf Grünflächen ist untersagt.
- Gewerbliche Mieter mit Lieferverkehr haben sicherzustellen, dass durch Anlieferungen keine Verkehrsbehinderungen entstehen.
10. Mängel und Schäden
- Schäden an Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Türschlösser, Beleuchtung, Wasserleitungen) sind dem Vermieter oder der Hausverwaltung unverzüglich zu melden.
- Für selbst verursachte Schäden haftet der Verursacher.
11. Schlussbestimmungen
- Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags.
- Bei Verstößen kann der Vermieter Abmahnungen aussprechen und ggf. weitere Maßnahmen einleiten.
- Änderungen der Hausordnung bedürfen der schriftlichen Mitteilung durch die Hausverwaltung.