Hausordnung für das Ferienhaus Angela und Andy in Kellenhusen

Hausordnung

für das Mehrfamilienhaus Hinterm Graben 16-18 und Kühlhusstrasse 1, 35708 Haiger

Präambel

Diese Hausordnung dient dem geordneten Zusammenleben aller Hausbewohner, sowohl gewerblicher als auch privater Mieter. Ziel ist ein rücksichtsvolles, sicheres und hygienisches Wohn- und Arbeitsumfeld für alle.

1. Allgemeines Verhalten im Haus

  • Jeder Mieter, Besucher und Nutzer des Hauses hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört, gefährdet oder beeinträchtigt werden.
  • Gegenseitige Rücksichtnahme ist Grundlage des Zusammenlebens. Insbesondere zwischen gewerblichen und privaten Parteien ist ein respektvoller Umgang notwendig.

2. Ruhezeiten

  • Die allgemeinen Ruhezeiten sind:
    • werktags: 13:00–14:00 Uhr und 22:00–7:00 Uhr
    • sonntags/feiertags: ganztägig
  • In dieser Zeit ist jeglicher vermeidbarer Lärm zu unterlassen (z. B. lautes Musikhören, Staubsaugen, handwerkliche Tätigkeiten).
  • Gewerbliche Tätigkeiten müssen sich an die gesetzlich zulässigen Betriebszeiten und Lärmschutzregelungen halten.

3. Treppenhaus und Gemeinschaftsflächen

  • Das Treppenhaus, die Flure, Aufzüge und sonstige Gemeinschaftsflächen sind sauber zu halten.
  • das Putzen des Treppenhaus wird duch eine Reinigungsfirma übernommen, die Kosten werden umgelegt.
  • Das Abstellen von Gegenständen wie Schuhen, Kinderwagen, Fahrrädern oder Waren im Treppenhaus ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde ausdrücklich erlaubt.
  • Gewerbliche Lieferungen sind so zu organisieren, dass sie den Hausfrieden nicht stören und keine Verkehrswege blockieren.

4. Reinigung

  • Die Reinigung der gemeinsam genutzten Flächen erfolgt entweder durch einen Dienstleister.
  • Gewerbliche Mieter haben darauf zu achten, dass ihre Kunden oder Zulieferer keine Verschmutzungen hinterlassen.

5. Haustiere

  • Das Halten von Haustieren in den Wohnungen ist nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters gestattet.
  • Haustiere dürfen keine Störungen verursachen (z. B. durch Lärm oder Verschmutzungen).
  • In Gewerbeflächen sind Tiere nur erlaubt, sofern es dem jeweiligen Geschäftsbetrieb dient und keine Belästigung Dritter erfolgt (z. B. bei Tierarztpraxen).

6. Abfallentsorgung

  • Müll ist ordnungsgemäß und getrennt in die vorgesehenen Tonnen zu entsorgen.
  • Sperrmüll darf nicht im Hof oder Keller abgestellt werden.
  • Gewerblicher Abfall ist durch den jeweiligen Betrieb auf eigene Kosten und gesetzeskonform zu entsorgen.

7. Sicherheit

  • Haus- und Kellertüren sind stets geschlossen zu halten.
  • Offenes Feuer, Grillen oder Rauchen in den gemeinschaftlich genutzten Bereichen (z. B. Keller, Flure) ist verboten.
  • Brandschutzeinrichtungen dürfen nicht blockiert oder verändert werden.

8. Nutzung von Balkon, Terrasse und Fensterbänken

  • Balkone und Fensterbänke dürfen nicht als Lagerfläche benutzt werden.
  • Beim Gießen von Pflanzen ist darauf zu achten, dass darunterliegende Fenster und Balkone nicht beeinträchtigt werden.
  • Das Grillen ist nur auf Balkonen/Terrassen erlaubt, wenn es keine Geruchs- oder Rauchbelästigung verursacht.

9. Kfz-Verkehr und Parken

  • Parkflächen dürfen nur innerhalb der gekennzeichneten Bereiche genutzt werden.
  • Das Abstellen von Fahrzeugen in Feuerwehrzufahrten, vor Einfahrten oder auf Grünflächen ist untersagt.
  • Gewerbliche Mieter mit Lieferverkehr haben sicherzustellen, dass durch Anlieferungen keine Verkehrsbehinderungen entstehen.

10. Mängel und Schäden

  • Schäden an Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Türschlösser, Beleuchtung, Wasserleitungen) sind dem Vermieter oder der Hausverwaltung unverzüglich zu melden.
  • Für selbst verursachte Schäden haftet der Verursacher.

11. Schlussbestimmungen

  • Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags.
  • Bei Verstößen kann der Vermieter Abmahnungen aussprechen und ggf. weitere Maßnahmen einleiten.
  • Änderungen der Hausordnung bedürfen der schriftlichen Mitteilung durch die Hausverwaltung.